Satzung der Gesellschaft Højeruplund

§ 1.
Der Firmenname ist Højeruplund. Sein Sitz ist Højerup, 4660 Store Heddinge.
§ 2.
Der Gesellschaftszweck ist die Förderung und Ausweitung des Mitgefühls in unserem Land durch:
am Abhalten von unpolitischen, kulturellen Treffen in Højeruplund,
Denkmale für historische Ereignisse und für Personen zu errichten, die sich maßgeblich hervorgetan haben,
zu verwalten, zu entwickeln und alles zu pflegen, was Højeruplund und die alte Kirche von Højerup sowie den Friedhof betrifft, in Übereinstimmung mit den Satzungen des Vereins und unter Beachtung der Vereinsgesetze.
§ 3.
Jeder, der kan støtte selskabets formål, kan blive medlem mod erlæggelse af et årligt kontingent. Et medlemskab omfatter samlevende og giver ret til gratis parkering og fri adgang til Mindelunden, Mindehuset og den gamle Kirke.
§ 4.
Der Gesellschaft steht ein neunköpfiger Vorstand vor, von dem jährlich drei ausscheiden. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen Kassenwart, die einen Vorstandsausschuss bilden, der um ein weiteres Vorstandsmitglied ergänzt werden kann.
Vorstandssitzungen werden abgehalten, wenn der Vorsitzende dies für notwendig hält oder wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangen.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind.
§ 5.
Das Geschäftsjahr des Unternehmens ist vom 1. Oktober bis zum 30. September.
§ 6.
Die oberste Instanz des Unternehmens ist die Hauptversammlung, die jeden November stattfinden muss. Die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung muss mit einer Frist von mindestens 8 Tagen in lokalen Zeitungen oder per Brief an jedes Mitglied erfolgen.
Die Tagesordnung der Generalversammlung muss folgende Punkte enthalten:
1. Wahl des Dirigenten.
2. Bericht des Vorstands.
3. Vorlage des überarbeiteten Abschlusses.
4. Vorstandsvorschlag zum Mitgliedsbeitrag.
5. Eingegangene Vorschläge.
6. Wahl der Vorstandsmitglieder.
7. Wahl von 2 Wirtschaftsprüfern.
8. Gegebenenfalls.
Anträge, die auf der Generalversammlung behandelt werden sollen, müssen dem Vorsitzenden spätestens 2 Wochen vor der Generalversammlung eingereicht werden.
§ 7.
Stimmberechtigt auf der Generalversammlung ist jedes Mitglied, aber Mitgliedschaften, die Lebensgefährten umfassen, haben nur eine Stimme.
Es kann keine Briefwahl geben.
Die Hauptversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit und ist stets beschlussfähig, mit Ausnahme von Anträgen auf Satzungsänderung und Anträgen auf Auflösung des Unternehmens gemäß § 11 und 12.
§ 8.
Eine außerordentliche Hauptversammlung kann einberufen werden, wenn der Vorstand dies beschließt oder mindestens 20 Mitglieder unter Angabe des Themas dies verlangen. Die Einberufung erfolgt wie bei einer ordentlichen Hauptversammlung.
§ 9.
Das Unternehmen wird vom Vorsitzenden vertreten. Kauf, Verkauf oder Verpfändung von Immobilien bedürfen der Genehmigung der Generalversammlung.
§ 10.
Bei Austritt aus der Gesellschaft kann kein Anspruch auf einen Teil des Gesellschaftsvermögens erhoben werden.
§ 11.
Änderungsvorschläge zur Satzung können nur angenommen werden, wenn mindestens 2/3 der Anwesenden auf einer Generalversammlung dafür stimmen.
§ 12.
Die Entscheidung über die Auflösung des Unternehmens kann nur auf einer zu diesem Zweck besonders einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung getroffen werden und setzt voraus, dass 2/3 der Anwesenden dafür stimmen. Im Falle einer Auflösung sind die Mittel des Unternehmens gemäß § 2 oder einem anderen gemeinnützigen Zweck in Stevns zu verwenden.
§ 13.
Mitglieder, die gemäß früheren Satzungen eine lebenslange Mitgliedschaft im Verein erworben haben, behalten diese.
Angenommen auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 12. und 26. Februar 2008
Jens Bech-Jensen, Vorsitzender
Auf der ordentlichen Generalversammlung am 23. November 2021 wurden geringfügige Änderungen in § 2, letzter Absatz, beschlossen (Hinzufügung von ”entwickeln” und Streichung von ”und die für die Kirche errichtete Stiftung”).
Jens Carl Jørgensen, Vorsitzender
